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Ökostrom: Altmaier bringt den Länder-Wind-Ausgleich auf den Weg - WELT

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Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will mit einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Bau von Solar- und Windparks beschleunigen und regional besser verteilen. Das neue „EEG 2021“ soll am 23. September vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zum 1. Januar in Kraft treten.

Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung die Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm vom Herbst 2019 umsetzen, hieß es. Damit dürfte auch ein stärkerer Anreiz für den Bau von Windparks im bislang unterentwickelten Süddeutschland gesetzt werden, wie in einer Art Länder-Wind-Ausgleich. Zudem soll eine finanzielle Beteiligung der Standortkommunen an den Erträgen der Windkraft für mehr Akzeptanz sorgen.

Die Ballung der Windkraft-Anlagen in Norddeutschland belastet die Stromnetze. Zudem löst sie regional verstärkt Widerstand von Anwohnern aus. Das Ziel, Windkraft in Süddeutschland auszubauen, steht daher schon länger auf der Agenda der Bundesregierung. Naheliegend wäre die Neujustierung des sogenannten Referenzertragsmodells, wie sie etwa vom Bundesverband Windenergie (BWE) gefordert wird.

Nur fünf von 178 Windrädern in Bayern

Damit würde süddeutschen Windkraftprojekten ein Bonus zuerkannt, so dass sich diese trotz schlechterer Windverhältnisse in den Ausschreibungen des Bundes auch gegen norddeutsche Standorte durchsetzen könnten.

Allerdings würde ein solches Vorgehen keinen Effekt auf den Windkraft-Ausbau in Bayern haben. Dort hatte die Landesregierung eine „10H“ genannte Abstandsregelung zur Wohnbebauung eingeführt, die weitere Projekte praktisch ausschließt.

Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden von deutschlandweit 178 neuen Windrädern nur ganze fünf im größten deutschen Flächenland errichtet. Damit die geplante EEG-Reform auch hier Wirkung zeigt, müsste die Landesregierung von Markus Söder (CSU) also zunächst die Abstandsregeln verändern.

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Teil der Novelle dürfte auch die finanzielle Beteiligung von Standort-Kommunen werden. Die Bundesregierung hatte hierzu bereits im Mai ein Eckpunktepapier beschlossen. Demnach soll die häufig fehlende Akzeptanz der Bevölkerung für mehr Windkraft-Anlagen vor Ort praktisch gekauft werden.

Geplant ist eine Ausschüttung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde Windstrom. Je nach Standortgüte würde ein Anlagenbetreiber damit circa 20.000 Euro pro Jahr an die Kommune vor Ort zahlen müssen.

Außerdem dürfte es in der EEG-Novelle darum gehen, möglichst viele genehmigungs- und planungsrechtliche Hürden für Ökostromprojekte abzubauen. Im Gespräch war es in diesem Zusammenhang bereits, bei Windkraftprojekten den Artenschutz für Vögel zu „vereinheitlichen“, also de facto wohl zu reduzieren.

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Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbarer Energie am Bruttostromverbrauch von aktuell rund 43 Prozent auf 65 Prozent im Jahre 2030 zu steigern. Das soll dazu beitragen, die CO2-Minderungsziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Allerdings war der Ausbau der Windenergie in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen praktisch zum Erliegen gekommen. Weil ab 2021 mehrere tausend Megawatt Windkraftleistung aus der 20-jährigen Förderdauer des EEG herausfallen, droht sogar ein beträchtlicher Rückbau.

Die für 2030 geplanten Ökostrom- und Klimaziele sind damit nur noch zu erreichen, wenn sich das Ausbautempo von Wind- und Solaranlagen vervielfacht. Noch bevor der Referenten-Entwurf zur EEG-Novelle öffentlich war, gab es bereits Kritik aus Opposition und Wirtschaft.

„Strompreisbelastung der Unternehmen bleibt hoch“

„Nach den vorliegenden ersten Informationen bleibt die EEG-Novelle deutlich hinter den Hoffnungen in der Wirtschaft zurück“, erklärte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

„Der angestrebte Zubau von Ökostromanlagen wird so nicht in gewünschtem Maße gelingen.“ Gleichzeitig gehe „der Einstieg in den Ausstieg aus der EEG-Förderung nur in Trippelschritten voran“, so Dercks: „Die Strompreisbelastung bleibt für die Unternehmen also hoch.“

„Für einen ausreichenden Klimaschutz müssten jährlich sechsmal so viele Windräder aufgestellt werden“, kritisiert Oliver Krischer, Bundestagsabgeordneter von Bündnis90/Die Grünen die Regierungspläne: „Ich sehe nicht, wie mit dieser Novelle eine entsprechende Dynamik entfacht wird.“

Die Politik der Windkraft

Die Windkraft an Land spielt eine zentrale Rolle bei der Energiewende, genau wie Solaranlagen. Lange gab es Unsicherheit, wie der Ausbau weitergeht. Damit ist laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun Schluss.

Quelle: WELT

Im ersten Halbjahr dieses Jahres war nur eine leichte Belebung des Windkraft-Ausbaus spürbar. Nach den Zahlen der „Deutschen Windguard“ wurden 178 Anlagen mit 591 Megawatt Leistung neu errichtet.

Das ist doppelt soviel wie in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres. Allerdings wurden auch 88 Anlagen abgerissen, so dass netto lediglich ein Zubau von 90 Anlagen mit 507 Megawatt in der Bilanz steht.

Die Windkraft-Anlagen, die aktuell in Deutschland errichtet werden, haben im Durchschnitt eine Leistung von 3,3 Megawatt. Bei einer Nabenhöhe von 137 Metern beträgt der Rotordurchmesser im Schnitt 121 Meter.

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Die Gesamthöhe der Anlage bis zur Blattspitze beträgt damit inzwischen 197 Meter. Für die Erschließung süddeutscher Standorte sind sogenannte Schwachwind-Anlagen mit größerer Rotorblattlänge wirtschaftlicher.

Im ersten Halbjahr 2020 erzeugten die Windkraftanlagen an Land 65 Terawattstunden Strom, fast ein Drittel davon allein im sehr windigen Februar. Wegen der um 13 Prozent gewachsenen Produktion und der zugleich fallenden Stromnachfrage aufgrund des Corona-Lockdowns, hatte der Windstrom nur einen geringen Marktwert.

Die deutschen Netzbetreiber sind zur Abnahme des Stroms verpflichtet und vermarkten ihn über die Strombörse EEX. In den ersten sechs Monaten erzielten sie dabei nur einen durchschnittlichen Erlös von 1,9 Cent pro Kilowattstunde.

Verbraucher zahlen die Differenz über höhere EEG-Umlage

Da die Windstrom-Produzenten gleichwohl Anspruch auf eine deutlich höhere Vergütung nach dem EEG haben, müssen die Verbraucher die Differenz über eine höhere EEG-Umlage bezahlen.

Die EEG-Umlage von bislang 6,75 Cent pro Kilowattstunde droht wegen des Preiseffekts des Corona-Lockdowns im kommenden Jahr auf deutlich über acht Cent pro Kilowattstunde zu steigen. Den genauen Wert geben die Übertragungsnetzbetreiber am 15. Oktober bekannt.

Um die europaweit höchsten Strompreise durch den Anstieg der EEG-Umlage nicht noch weiter zu steigern, hatte die Bundesregierung angekündigt, die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf 6,5 Cent und 2022 auf sechs Cent zu senken.

Quelle: Infografik WELT

Dafür sind erstmals Steuergelder von insgesamt rund elf Milliarden Euro vorgesehen. Ob die Haushaltsmittel in dieser Höhe ausreichen werden, ist allerdings noch unklar.

Trotz dieser Kosten ist der Beitrag der Windenergie zur geplanten Dekarbonisierung aller volkswirtschaftlichen Bereiche überschaubar. Im Jahr 2018 trug Windkraft nur drei Prozent zur Deckung des deutschen Primärenergieverbrauchs bei.

Im vergangenen Jahr trugen nach den Energiedaten des Bundeswirtschaftsministeriums die „neuen“ Erneuerbaren Windkraft, Fotovoltaik und Wasserkraft zusammen 5,5 Prozent zur Deckung des deutschen Primärenergiebedarfs bei.

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Nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat die Bundesregierung ihr Programm zur Stärkung des Windkraftausbaus bereits größtenteils umgesetzt. Ein Jahr nach Vorlage seines „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ habe man bei zwölf der 18 Maßnahmen geliefert, hieß es in einem Papier des Ministeriums zum Stand der Umsetzung.

Sechs Maßnahmen seien vollständig erledigt worden, darunter Regelungen zum Abstand der Anlagen, zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und zum Artenschutz. Die Umsetzung von drei weiteren Punkten sei weit fortgeschritten.

Hierzu gehörten die Verkürzung der Instanzen bei Klagen und die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung. Drei Maßnahmen sollen mit der EEG-Novelle umgesetzt werden.

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Der Bundesverband Windenergie (BWE) beurteilt den Stand der Umsetzung weniger positiv. „Die selbst gegebenen Haken sind wohl zuweilen etwas verrutscht“, kritisierte BWE-Präsident Hermann Albers: „Es wäre gut, wenn sich das Bundeswirtschaftsministerium etwas selbstkritischer beim Abarbeitungsstand zeigt.“

Nach wie vor seien aus Sicht des BWE zwölf Punkte noch nicht vollständig gelöst. „Genehmigungen und Marktvolumen verharren auf weiterhin niedrigem Stand“, so Albers.

Es fehlten für einen am Ziel orientierten Ausbaupfad allein in diesem Jahr immer noch 3000 Megawatt neuer Windkraftleistung, erklärte der Lobbyist: „Das Defizit zur Einhaltung der Pariser Verträge wächst rasant.“

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August 26, 2020 at 11:02PM
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